Wartung und Instandsetzung von RWA-Anlagen

Die Wartung von RWA-Anlagen liegt in der Betreiberpflicht.

Die Intervalle für die durchzuführenden Wartungen sind unter anderem vorgegeben
• in den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (ABP) der eingesetzten NRA-Systeme, in denen in der Regel die mindestens jährliche Wartung vorgeschrieben ist
• in der DIN 18 232-2
– nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr
– bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollen die Wartungsintervalle entsprechend verringert werden
• in der DIN 57 833 Teil 1
– nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich, durchzuführen
• in den VdS/CEA-Richtlinien 4020
– in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich

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