Brandschutzhelferausbildung

Rechtliche Grundlagen:

  • § 10 ArbSchG
  • ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)

Gültigkeit

  • Nach DGUV I 205-023 wird alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen

Inhalte:

  • Grundzüge des Brandschutzes, wir Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen, häufige Brandursachen/Brandbeispiele
  • Betriebliche Brandschutzorganisation, Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096, Alarmierungswege und –mittel, Brandschutzeinrichtungen, Sicherstellung des eigenen Fluchtweges, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A 1.3 „Sicherheits- und gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Brandklassen A, B, C, D, F, Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln, geeignete Feuerlöscheinrichtungen, Aufbau und Funktion der im Betrieb eingesetzten Feruerlöscheinrichtungen, Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefahren durch Brände, Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte, thermische Gefährdungen, mechanische Gefährdungen, besondere Risiken (z.B. Metallbrände, Fett-brände oder hohe Brandlasten)
  • Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung, Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten, ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Praxisteil: Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen, Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung, realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren, betriebsspezifische Besonderheiten, Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Voraussetzungen und Abschluss

  • Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Teilnahmebestätigung für MitarbeiterIn und Arbeitgeber

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